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Aktuelles zur Vorfälligkeitsentschädigung

Chancen für Mandanten zur Rückforderung Vorfälligkeitsentschädigung im Immobilienrecht

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein wesentlicher Aspekt, wenn Darlehensnehmer ihre Kredite vorzeitig zurückzahlen möchten. Gerade für Immobilienbesitzer, die ihre Darlehen bei Verkauf der Immobilie oder wegen Umschuldungen ablösen, stellt die Entschädigung oft eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Die jüngste Rechtsprechung zeigt jedoch, dass viele Banken ihre vertraglichen Aufklärungspflichten vernachlässigt haben, was Mandanten neue Chancen eröffnet, bereits gezahlte Entschädigungen zurückzufordern oder künftige Zahlungen zu vermeiden.

Seit 2016 gelten strengere Vorgaben für Banken bezüglich der Transparenz bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Viele Darlehensverträge weisen erhebliche Mängel auf, was rechtliche Angriffspunkte für Mandanten schafft. In dieser Übersicht werden die wichtigsten Entscheidungen der letzten Jahre zusammengefasst, die für Darlehensnehmer von großem Interesse sind.

Die Thematik der Vorfälligkeitsentschädigung und ihrer rechtlichen Grundlagen hat in den letzten Jahren zahlreiche gerichtliche Auseinandersetzungen nach sich gezogen.

1. Die wichtigsten Gerichtsentscheidungen zur Vorfälligkeitsentschädigung

OLG Frankfurt, Urteil vom 01.07.2020 (Az. 17 U 810/19)

  • Kernpunkt: Die Commerzbank wurde verurteilt, einem Kunden 21.500 € Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuzahlen. Grund war die unzureichende Information im Darlehensvertrag über die Methode zur Berechnung der Entschädigung.
  • Besonderheit: Der BGH wies die Nichtzulassungsbeschwerde der Bank zurück (Az. XI ZR 320/20).
  • Mehrwert für Mandanten: Fehlende oder unklare Angaben zur Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung bieten erhebliche Chancen für Rückforderungen.

LG Kiel, Urteil vom 04.11.2022 (Az. 12 O 198/21)

  • Kernpunkt: Das Gericht entschied, dass eine Sparkasse über 14.000 € Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen muss, da der Vertrag keine ausreichenden Informationen über die Laufzeit des Kredits und die Entschädigungsberechnung enthielt.
  • Mehrwert für Mandanten: Unzureichende Informationen zur Laufzeit und Kündigungsrechten im Vertrag führen zu einem vollständigen Entfall der Vorfälligkeitsentschädigung.

LG Bonn, Urteil vom 22.12.2022 (Az. 17 O 89/22)

  • Kernpunkt: Eine Volksbank verlor ihren Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung, da sie den Darlehensnehmer nicht hinreichend über die Berechnungsmethode informiert hatte.
  • Mehrwert für Mandanten: Fehlerhafte Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, wie z. B. unklare Aussagen zur Zinsbindung, eröffnen Rückforderungsmöglichkeiten.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.01.2023 (Az. 4 U 134/21)

  • Kernpunkt: Das Gericht entschied, dass die Sparda-Bank 13.768,05 € zurückzahlen muss, da ihre Berechnungsmethode zur Vorfälligkeitsentschädigung nicht ausreichend beschrieben war.
  • Mehrwert für Mandanten: Banken müssen klare und verständliche Angaben zu den Zinssätzen und Wiederanlagemöglichkeiten machen. Fehlerhafte Klauseln führen zum Verlust des Entschädigungsanspruchs.

BGH, Urteil vom 28.07.2020 (Az. XI ZR 288/19)

  • Kernpunkt: Der BGH entschied, dass die Bank ihren Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung verliert, wenn sie fehlerhafte Berechnungsmethoden verwendet, etwa wenn Sondertilgungsrechte nicht berücksichtigt werden.
  • Mehrwert für Mandanten: Fehlerhafte Vertragsklauseln zur Entschädigung können eine vollständige Rückforderung ermöglichen.

2. Strategische Nutzung des Widerrufsrechts

EuGH, Urteil vom 26.03.2020 (C-66/19)

  • Kernpunkt: Der EuGH entschied, dass Verweise auf nationale Vorschriften bei der Widerrufsbelehrung nicht ausreichen. Der Verbraucher muss klar über die Fristen und Modalitäten informiert werden.
  • Mehrwert für Mandanten: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bieten die Möglichkeit, Darlehensverträge auch nach vielen Jahren noch zu widerrufen.

BGH, Beschluss vom 31.03.2020 (XI ZR 581/18)

  • Kernpunkt: Der BGH entschied, dass die Widerrufsfrist bei grundpfandrechtlich gesicherten Immobiliendarlehen nach nationalem Recht zu beurteilen ist. Der Verweis auf § 492 Abs. 2 BGB genügt, solange die Angaben klar und verständlich sind.
  • Mehrwert für Mandanten: Trotz der BGH-Entscheidung können weiterhin Fehler in Widerrufsbelehrungen ein Grund für die Rückabwicklung von Verträgen sein.

3. Fazit: Vorteile für Mandanten durch gezielte Vertragsprüfung

Die aktuelle Rechtsprechung bietet Mandanten erhebliche Chancen, gegen bereits gezahlte oder drohende Vorfälligkeitsentschädigungen vorzugehen. Verträge, die unzureichende Informationen zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung enthalten, sind angreifbar. Dies kann zur Rückzahlung erheblicher Beträge führen.

Durch die rechtliche Überprüfung der Darlehensverträge – insbesondere im Hinblick auf die Berechnungsmethoden und Widerrufsbelehrungen – können Mandanten finanzielle Nachteile vermeiden und bereits gezahlte Entschädigungen zurückfordern. Mandanten, die ihre Verträge auf diese Fehler hin untersuchen lassen, profitieren von den Chancen, die durch die aktuellen Urteile geschaffen wurden.

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