Rechtsschutzversicherung

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Rechtsschutzversicherung – Was zahlt die Versicherung?

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, ist es wichtig zu wissen, dass diese in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) übernimmt. Sollte das mit uns vereinbarte Honorar die gesetzlichen Gebühren übersteigen, tragen Sie die Differenz selbst.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung und holen auf Wunsch eine sogenannte Deckungszusage ein. Bitte beachten Sie, dass die Einholung dieser Zusage eine gesonderte Leistung darstellt, die nach den gesetzlichen Gebühren abgerechnet wird. Darüber hinaus gibt es Rechtsgebiete, wie z.B. das private Baurecht oder spezielle Bereiche des Immobilienrechts, die häufig nicht durch Rechtsschutzversicherungen abgedeckt sind. Auch hierzu beraten wir Sie gerne im Vorfeld, um größtmögliche Transparenz zu gewährleisten.

Das übliche Prozedere bei der Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung sieht vor, dass Sie als unser Mandant zunächst für die Kosten aufkommen. Sollten wir in die Deckungsanfrage eingebunden sein, stellen wir der Versicherung eine detaillierte Kostenberechnung zur Verfügung und fordern sie auf, die gesetzlichen Gebühren direkt an Sie zu überweisen. Häufig erfolgt die Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung erst am Ende des Falls, da sich der Streitwert oft erst zu diesem Zeitpunkt genau beziffern lässt.

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