Honorarvereinbarung

Stark Immobilienanwälte
Honorarvereinbarung - flexibel und transparent

Wir arbeiten grundsätzlich auf der Basis von Vergütungsvereinbarungen, die entweder auf Stundenhonoraren oder auf Pauschalhonoraren basieren. Diese Struktur bietet Ihnen den Vorteil, dass wir flexibel und transparent abrechnen können, während die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) als Mindesthonorar festgeschrieben bleiben. Das gibt Ihnen Kostensicherheit und erlaubt uns, den Umfang unserer Leistungen flexibel an den tatsächlichen Aufwand anzupassen.

Stundensätze - Kompetenz und Fachwissen zahlen sich aus

Unsere Stundensätze orientieren sich an der Spezialisierung, der Erfahrung und dem Aufwand der jeweiligen Angelegenheit. Dabei berücksichtigen wir, dass der tatsächliche Zeitaufwand zu Beginn nicht immer genau vorhersehbar ist. Sollte sich der Umfang oder die Komplexität des Falles unerwartet erhöhen, besprechen wir den Mehraufwand transparent mit Ihnen, bevor zusätzliche Kosten entstehen. So behalten Sie jederzeit die volle Kontrolle über die anfallenden Kosten.

Wir sind stolz darauf, minutengenau abzurechnen, ohne feste Taktungen vorzunehmen. Während in vielen Kanzleien noch Zeittaktungen von 15 Minuten und mehr üblich sind, die von der Rechtsprechung als unangemessene Benachteiligung der Mandanten angesehen werden, stellen wir sicher, dass Sie nur für die tatsächlich erbrachte Leistung bezahlen. Das sorgt für eine faire, genaue und transparente Abrechnung - zu Ihrem Vorteil.

Unsere Stundensätze spiegeln auch die Kompetenz und Effizienz unserer Arbeit wider. Ein spezialisierter Anwalt mit langjähriger Erfahrung im Immobilienrecht kann viele Aufgaben oft effizienter und zielgerichteter bearbeiten, was langfristig auch zu einer Kostenersparnis führen kann. Wir bieten Ihnen daher eine qualitativ hochwertige Beratung, die langfristig nicht nur effizient, sondern auch kostenbewusst ist.

Mindestgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Für die gerichtliche Vertretung gelten die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegten Mindestgebühren, die nicht unterschritten werden dürfen. Auch für die außergerichtliche Tätigkeit vereinbaren wir mit Ihnen ein Honorar, das die gesetzlichen Mindestgebühren berücksichtigt. In den Fällen, in denen die gesetzlichen Gebühren höher sind als das vereinbarte Stundenhonorar, gilt das RVG und die gesetzliche Mindestvergütung.

Die Vergütung der Rechtsanwälte berücksichtigt nicht nur den Aufwand, sondern auch die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit sowie das damit verbundene Haftungsrisiko. So stellen wir sicher, dass Ihre Interessen stets in einem angemessenen Verhältnis zu den entstehenden Kosten vertreten werden.

Pauschalhonorare - Planbarkeit für klar definierte Leistungen

Für bestimmte, klar definierte Beratungs- und Vertretungsleistungen bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit eines Pauschalhonorars. Dies gibt Ihnen von Anfang an Kostensicherheit und eine klare Kalkulationsgrundlage, insbesondere bei wiederkehrenden Beratungsleistungen oder standardisierten Abläufen wie Vertragsprüfungen. Das Pauschalhonorar wird im Voraus festgelegt und schriftlich vereinbart, so dass für Sie keine unerwarteten Kosten entstehen.

Stark Immobilienanwälte
Kundenstimmen
">