Die erste Kontaktaufnahme zu unserer Kanzlei ist für Sie stets unverbindlich. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder auf sonstige Weise an uns herantragen.
Unser Sekretariat wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen und mitteilen, ob und gegebenenfalls zu welchen Konditionen wir für Sie tätig werden können.
In der Regel vereinbaren wir mit Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch.
Bei einer solchen Erstberatung handelt es sich grundsätzlich um ein pauschales, überschlägiges Einstiegsgespräch. Dieses soll uns einen Überblick über den vorliegenden Sachverhalt und die rechtlichen Probleme verschaffen. Eine vollständige rechtliche Beurteilung oder gar eine Prüfung der vorab übersandten Unterlagen geht damit nicht einher.
Dennoch haben wir gerne die Unterlagen bereits vorab, um punktuell im Vorfeld einige Eckdaten zu sichten. Somit können wir uns bereits zu einem frühen Stadium einen Überblick verschaffen.
Im ersten Beratungsgespräch ist es uns wichtig, Ihre Vorstellungen und Ziele kennenzulernen und eine erste Einschätzung für die rechtliche Umsetzbarkeit zu erarbeiten.
Ziel des Gesprächs ist es, an dessen Ende gemeinsam mit Ihnen einen „Fahrplan“ für die weiteren erforderlichen rechtlichen Schritte erarbeitet zu haben, um im Nachgang zielgerichtet in die weitere Prüfung einsteigen zu können.
Die Kosten dieses Termins im Rahmen einer Erstberatung belaufen sich bei Verbrauchern auf max. 190,00 Euro zzgl. USt, sprich 226,10 Euro.
Sind Sie nicht Verbraucher, vereinbaren wir je nach Umfang und Komplexität der Beratung eine individuelles Erstberatungshonorar.