Besonderheiten beim Kauf vom Bauträger

Stark Immobilienanwälte
Besonderheiten beim Kauf vom Bauträger – Ihre Rechte und worauf Sie achten sollten

Der Kauf einer Immobilie vom Bauträger unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von einem klassischen Immobilienkauf. Ein Bauträgervertrag kombiniert Elemente eines Kaufvertrags und eines Werkvertrags, wodurch besondere rechtliche Rahmenbedingungen gelten. Umso wichtiger ist es, einen solchen Vertrag rechtlich und bautechnisch überprüfen zu lassen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie umfassend bei der Prüfung, Gestaltung und Durchsetzung Ihrer Rechte – sei es auf Käufer- oder Verkäuferseite.

I. Was ist ein Bauträgervertrag?

Ein Bauträgervertrag regelt zwei zentrale Aspekte:

  1. Grundstückserwerb: Der Käufer erwirbt ein Grundstück, auf dem der Bauträger eine Immobilie errichten soll.
  2. Bauverpflichtung: Der Bauträger verpflichtet sich, auf dem erworbenen Grundstück ein Gebäude zu errichten und dieses schlüsselfertig zu übergeben.

Der Bauträgervertrag ist eine Mischform aus Kaufvertrag und Werkvertrag. Das bedeutet, dass einerseits die gesetzlichen Regelungen des Kaufrechts zur Anwendung kommen (z.B. Eigentumsübertragung, Kaufpreiszahlung), andererseits gelten auch die Vorschriften des Werkvertragsrechts, insbesondere in Bezug auf die Bauleistung und mögliche Gewährleistungsansprüche bei Baumängeln.

II. Notarielle Beurkundung des Bauträgervertrags

Da der Bauträgervertrag eine Übertragung von Grundstückseigentum beinhaltet, unterliegt er der notariellen Beurkundungspflicht (§ 311b BGB). Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen des Vertrags. Vor dem Notartermin erhalten Käufer in der Regel den vollständigen Vertragsentwurf, der mindestens 14 Tage vor dem Beurkundungstermin zur Prüfung vorliegen muss (§ 17 BeurkG).

Ein wichtiger Teil des Vertrags ist die sogenannte Baubeschreibung, die detailliert festlegt, welche Leistungen der Bauträger erbringt. Ohne notarielle Beurkundung der Baubeschreibung ist der gesamte Vertrag unwirksam.

III. Besonderheiten und Fallstricke im Bauträgervertrag

Beim Abschluss eines Bauträgervertrags sollten Sie auf die folgenden Punkte achten:

1. Baubeschreibung

Die Baubeschreibung ist das Herzstück des Bauträgervertrags. Sie legt die genauen technischen Spezifikationen des Baus, die verwendeten Materialien, die Bauausführung und eventuelle Sonderwünsche fest. Sie sollten sicherstellen, dass die Baubeschreibung detailliert genug ist, um Missverständnisse zu vermeiden. Unpräzise Formulierungen führen häufig zu Streitigkeiten über die Ausführung und Qualität der Arbeiten.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie die Baubeschreibung von einem Experten prüfen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Details enthalten sind. Beispielsweise sollten verwendete Materialien, Energieeffizienzmaßnahmen und Bautechniken konkret beschrieben sein. Ohne präzise Baubeschreibung ist es für den Bauträger leichter, von den vereinbarten Leistungen abzuweichen.

2. Festpreisgarantie

Ein Festpreis im Bauträgervertrag ist üblich. Er umfasst in der Regel das Grundstück sowie alle Bauleistungen. Achten Sie darauf, dass der Festpreis keine versteckten Zusatzkosten enthält, wie etwa für Erschließung oder Sonderwünsche. Zudem ist es wichtig, die Dauer der Festpreisgarantie zu klären. Häufig gilt ein Festpreis nur für einen bestimmten Zeitraum (z.B. 12 Monate). Verzögert sich der Bau, kann es sein, dass der Bauträger Preisanpassungen vornimmt.

Unsere Empfehlung: Klären Sie, ob der Festpreis alle Kosten abdeckt und wie lange die Preisbindung gilt. Eine schriftliche Vereinbarung ist zwingend erforderlich, da mündliche Zusagen rechtlich nicht bindend sind.

3. Bauzeitenplan und Fertigstellungstermin

Ein Bauträgervertrag enthält in der Regel einen Fertigstellungstermin, zu dem das Bauvorhaben abgeschlossen sein soll. Achten Sie darauf, dass dieser Termin präzise und vertraglich festgelegt ist. Andernfalls kann es zu Verzögerungen kommen, für die der Bauträger nicht haftet.

Der Vertrag sollte auch klare Regelungen zu Schadensersatzansprüchen enthalten, falls der Bauträger den vereinbarten Fertigstellungstermin überschreitet. Das kann für Sie als Käufer finanzielle Konsequenzen haben, z.B. durch zusätzliche Zinszahlungen auf das Baudarlehen oder Mietkosten für eine Ersatzunterkunft.

Unsere Empfehlung: Bestehen Sie auf einen detaillierten Bauzeitenplan, der Ihnen einen Überblick über die Bauphasen gibt. So können Sie den Baufortschritt überwachen und Verzögerungen rechtzeitig erkennen.

4. Zahlungspläne und Fälligkeit der Raten

Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt bei einem Bauträgervertrag in der Regel in Raten, die an den Baufortschritt gekoppelt sind. Die Fälligkeit der Raten ist in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt. Der Bauträger darf bestimmte Raten erst verlangen, wenn festgelegte Bauabschnitte abgeschlossen sind.

Unsere Empfehlung: Prüfen Sie genau, ob die Rechnungen des Bauträgers den vertraglich vereinbarten Baufortschritt widerspiegeln. Zahlen Sie nur für tatsächlich erbrachte Leistungen und nicht im Voraus.

5. Gewährleistung und Baumängel

Auch bei Bauträgerverträgen haben Sie als Käufer Gewährleistungsansprüche, falls nach der Bauabnahme Mängel auftreten. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre (§ 634a BGB). Wichtig ist, dass die Bauabnahme förmlich erfolgt, also mit einem schriftlichen Protokoll, das alle eventuellen Mängel dokumentiert.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich bei der Bauabnahme von einem unabhängigen Sachverständigen begleiten. Dieser kann eventuelle Mängel rechtzeitig erkennen und dokumentieren, bevor die Beweislast auf Sie als Käufer übergeht.

6. Auflassung und Eigentumsübertragung

Die Auflassung ist die Erklärung des Bauträgers, dass er das Grundstückseigentum auf den Käufer übertragen wird. Um sicherzustellen, dass der Käufer auch tatsächlich Eigentümer der Immobilie wird, wird im Grundbuch zunächst eine Auflassungsvormerkung eingetragen, die verhindert, dass der Bauträger das Grundstück anderweitig veräußert.

Unsere Empfehlung: Achten Sie darauf, dass die Auflassungsvormerkung schnellstmöglich nach dem Vertragsabschluss im Grundbuch eingetragen wird, um Ihr Eigentum zu sichern.

7. Insolvenzschutz

Im Bauträgervertrag sollten Insolvenzschutzmaßnahmen enthalten sein, um Sie vor den finanziellen Folgen einer Insolvenz des Bauträgers zu schützen. Eine übliche Sicherheitsmaßnahme ist die Fertigstellungssicherheit, die sicherstellt, dass der Bau auch bei einer Insolvenz des Bauträgers abgeschlossen wird. Alternativ kann der Bauträger eine Bankbürgschaft vorlegen.

Unsere Empfehlung: Prüfen Sie den Bauträger vor Vertragsabschluss sorgfältig. Eine aktuelle Bonitätsauskunft und Informationen zur Finanzierungssituation des Bauträgers bieten Ihnen zusätzliche Sicherheit.

IV. Rücktritt und Schadensersatz bei Bauträgerverträgen

Sollte es zu erheblichen Baumängeln oder Verzögerungen kommen, können Sie als Käufer unter bestimmten Voraussetzungen vom Bauträgervertrag zurücktreten oder Schadensersatz fordern. Der Rücktritt ist in der Regel möglich, wenn der Bauträger seiner Bauverpflichtung nicht nachkommt oder die vertraglichen Vereinbarungen erheblich verletzt.

Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich im Falle von Baumängeln oder Vertragsverletzungen rechtzeitig von uns beraten. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und prüfen, ob ein Rücktritt oder eine Minderung des Kaufpreises sinnvoll ist.

Fazit: Der Bauträgervertrag – Rechte und Risiken

Der Kauf einer Immobilie vom Bauträger birgt besondere Risiken, aber auch viele Vorteile. Eine gründliche Prüfung des Bauträgervertrags sowie eine kompetente rechtliche Beratung sind unerlässlich, um Ihre Investition zu schützen und mögliche Fallstricke zu vermeiden. Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite, um Ihren Bauträgervertrag rechtssicher zu gestalten, rechtliche Mängel abzuwehren und Ihre Interessen umfassend zu wahren. 
 

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