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Wie viel Bedenkzeit gibt es zum Unterschreiben des Mietvertrages?


BGH, Urteil vom 02.06.2016, XII ZR 5/15

Der Mietvertragsentwurf des Vermieters liegt auf dem Küchentisch- wie lange gilt das Angebot?
Das Gesetz regelt zur Annahmefrist in § 147 II BGB folgendes: Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.
Was heißt das nun? Der BGH hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass bei Mietverträgen die Annahmefrist in der Regel zwei bis drei Wochen nicht übersteigt. Eine starre Frist hat also auch die Rechtsprechung nicht festgelegt, allerdings handelte es sich bei dem zu entscheidenden Fall um einen Gewerberaum mit hohen Mieten und Unternehmen mit komplexer Struktur als Annehmenden. Es kann also davon ausgegangen werden, dass drei Wochen Bedenkzeit die absolute Obergrenze darstellen und sich die Frist bei Wohnraummietverträgen auf wenige Tage reduzieren kann. Eine eindeutige Antwort gibt es nicht- festgestellt werden kann jedoch, dass keine Zeit für die Entscheidung verloren werden sollte. 

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